Damit man sich als Verbraucher auf eine einwandfreie Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln verlassen kann, wurden die Anforderungen für Betriebe gesetzlich festgelegt. Die lebensmittelrechtliche Grundlage für die bauliche Gestaltung von Lebensmittelbetrieben findet sich in der EU-Lebensmittelhygienegrundverordnung.